Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung NRW (BVO NRW) in Kraft getreten
16. Änderung der Beihilfeverordnung führt zu Erhöhungen einzelner beihilfefähiger Höchstbeträge und der Anpassung hinsichtlich der geänderten Rechtslagen im Sozialrecht.