Anteiliger Familienzuschlag verstößt gegen das Gleichheitsgebot! – Antrag stellen
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 12.07.2024 (Az. 1 GR 24/22) entschieden, dass die im Land Baden-Württemberg bestehende Regelung zur Gewährung eines nur anteiligen Kinderzuschlags bei Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile gegen das Gleichheitsgebot verstößt, wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, aber zusammen nicht die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen.