Inflationsausgleichsprämie auch für Beamt* innen in Elternzeit?
Wie bereits in der Mitglieder-Info 1/2024 berichtet, hat das Arbeitsgericht Essen mit Urteil vom 16. April 2024 entschieden, dass auch in der Eltern(teil)zeit Ansprüche auf die volle Inflationsausgleichszahlung aus dem Tarifvertrag zum Inflationsausgleich im Bereich TVöD/TV-L bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr Infos zum Thema in unserem aktuellen Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen Info – 5/2024: „Inflationsausgleichsprämie auch für Beamt* innen in Elternzeit?“