Diensthaftpflichtversicherung für Mitglieder aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst aktualisiert
Die komba Bundesorganisation hat bei der Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG für Beschäftigte im Feuerwehr- und Rettungsdienst eine besondere Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese besteht bereits seit einigen Jahren und wurde nun aktualisiert.
Die allgemeine Diensthaftpflichtversicherung gilt auch für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei der Erstversorgung bis zum Eintreffen der Notärztin/des Notarztes im Rahmen der Bedingungen des Notfallsanitätergesetzes. Daneben enthält sie noch weitere wichtige Leistungen, die Sie aus dem beiliegenden Informationsflyer entnehmen können.


Ende Oktober haben die Tarifpartner dbb, ver.di, Bund und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) mit dem Potsdamer Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2020 bewiesen, dass sie auch in schwieriger Lage zu konstruktiver Tarifpolitik in der Lage sind. Gestern jedoch hat die VKA ohne Not diesen Konsens verlassen. Stattdessen verkündet sie, die Zahlbarmachung des Abschlusses, also die Entgelterhöhungen von 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro, zum 1. April 2021 nicht vollziehen zu wollen. Damit hat die VKA auch deutlich gemacht, was sie von ihren Beschäftigten hält. Anders der Bund: Hier ist die Redaktion beendet und die Auszahlungen sind auch nicht in Frage gestellt.